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Aktuelles aus der Augenheilkunde

Arztrechnung von der Steuer absetzen

 

 
 

Selbstzahlerleistungen können ab einer bestimmten Höhe von der Steuer abgesetzt werden

Längst nicht jede medizinische Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Manches wird mit einer Pauschale abgegolten, anderes muss vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden.

Was viele nicht wissen:
Krankenkosten können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Teil der Kosten, der über eine bestimmte zumutbare Grenze hinausgeht, kann zum Jahresende vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Diese zumutbare Grenze richtet sich nach den Bruttoeinkünften sowie dem Familienstand und liegt zwischen einem und sieben Prozent.

Absetzbar ist alles, was der Arzt verordnet hat, aber von den Kassen nicht übernommen wird. Das gilt für Brillen genauso wie für operative Eingriffe, Rezepte oder die Taxifahrt zum Arzt. Tipp: Stehen mehrere Erfordernisse an, z.B. Zahnersatz, neue Brille oder Augen-OP, die nicht von den gesetzlichen
Krankenkassen bezahlt werden, sollte man dies innerhalb eines Kalenderjahres erledigen, um über die Grenze hinauszukommen.

   
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