Meldungen des OcuNet Verbunds
Anti-Korruptionsgesetz ist keine Gefahr für Belegabteilungen
Das Anti-Korruptionsgesetz führt dazu, dass zahlreiche Krankenhäuser ihre Kooperationen mit niedergelassenen freiberuflichen Ärzten überprüfen. Ärztinnen und Ärzte in Belegabteilungen haben jedoch keine Nachteile durch das neue Gesetz zu befürchten. Darauf weist die OcuNet Gruppe hin, ein Zusammenschluss von 19 bundesweit tätigen Zentren zur augenmedizinischen Versorgung.
Vor Kurzem hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) dem Ärztenachrichtendienst „änd“ bestätigt, dass Krankenhäuser derzeit offenbar häufiger Konsiliarverträge mit niedergelassenen Operateuren kündigen. Offenbar sorgen sich etliche Häuser, die bisherigen Kooperationen könnten als unzulässige Patientenzuführung gewertet werden. Die DKG erklärte, Grund für die Kündigungen sei die Unsicherheit, wie Verträge möglicherweise von Staatsanwaltschaften bewertet werden könnten. Der änd zitiert die DKG mit dem Hinweis: „Keiner möchte in den Fokus von Ermittlungen geraten, weil das sehr rufschädigend ist, selbst wenn das Verfahren dann im Sande verläuft und eingestellt wird.“
Belegärztinnen und -ärzte werden von den Überprüfungen in der Regel nicht betroffen sein. Belegärzte rechnen ihre ärztlichen Leistungen nämlich direkt mit der KV bzw. dem Patienten ab und werden vom Krankenhaus nicht vergütet, so dass zwischen Krankenhaus und Belegarzt kein Geld fließt. Außerdem müssen Belegärzte Kraft Gesetz ihre Patienten in ihre Belegklinik einweisen, wenn sie diese dort behandeln wollen. Bei belegärztlichen Kooperationen kann deshalb nicht einmal der Schein einer unzulässigen Kooperation bestehen.
Das gilt im Übrigen auch für die Zentren der OcuNet Gruppe, die als Intersektorale Facharztzentren (IFZ), tätig sind. In den in der ambulanten Versorgung verwurzelten Zentren stellen Ärztinnen und Ärzte die gesamte Bandbreite des Fachs in der Region sicher, dazu gehört neben der ambulanten Grund- und Spezialversorgung und ambulanten Operationen auch die stationäre Versorgung. Letzteres geschieht in der Eigenverantwortung der Ärztinnen und Ärzte des Zentrums und in Kooperation mit einem oder mehreren Krankenhäusern. Die Zentren versorgen über Filialpraxen häufig auch Patienten in entlegenen Regionen. In IFZ arbeiten selbstständige und angestellte Ärztinnen und Ärzte unter einheitlicher Leitung und Außenvertretung zusammen.