Meldungen des OcuNet Verbunds
DRG-Korrekturen 2017
Düsseldorf – Die belegärztliche Versorgung von Patienten droht weiter ausgedünnt zu werden. Davor warnt die OcuNet Gruppe, ein verbandlicher Zusammenschluss von augenmedizinischen Zentren mit angeschlossenen Belegabteilungen. Grund sind Neukalkulationen der Leistungsvergütung für den stationären Bereich, also bei den Diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG). Diese haben negative Konsequenzen im Hinblick auf die Honorierung belegärztlicher augenärztlicher Leistungen für Krankenhäuser – ohne dass dies an sich gewollt wäre.
Zum 1. Januar 2017 wurden die Sachkostenanteile aller DRG um 5,75 Prozent abgewertet. Damit wurde eine Vorgabe im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) von Ende 2015 umgesetzt. Anlass war die Überzeugung des Gesetzgebers, die Sachkosten seien teilweise zu hoch angesetzt. Gleichzeitig wurden die Infrastruktur- und Personalkostenanteile in den DRG pauschal um 1,3 Prozent aufgewertet. Unter dem Strich ändert sich dadurch in der Summe aller DRG nichts. Doch die Veränderungen in einzelnen Bereichen können erheblich sein.
Das betrifft zum einen alle Fälle, in denen relativ hohe Sachkosten anfallen und die nun pauschal deutlich abgewertet werden. Zum anderen sind sämtliche Belegabteilungen die Verlierer. Denn jede belegärztliche DRG setzt sich im Wesentlichen aus Sachkosten und Pflegepersonalkosten zusammen – der wichtige Kostenfaktor des behandelnden belegärztlichen Facharztes ist nicht eingerechnet. Belegärzte sind dem ambulanten Versorgungsbereich zugeordnet und werden deshalb für ihre belegärztliche Tätigkeit von den Kassenärztlichen Vereinigungen vergütet.
Für Krankenhäuser bedeutet die Änderung der Kalkulationssystematik: Ihre Belegabteilungen müssen seit Jahresbeginn zwar Abschläge für Sachkosten hinnehmen, sie können aber nicht wie die Hauptabteilungen in vollem Umfang von den Aufwertungen der Personalkosten profitieren. Denn die Arztkosten sind in belegärztlichen DRG anders als in Hauptabteilungs-DRG nicht enthalten. Dadurch kommt es zu einer Umverteilung von DRG-Geldern – weg von den bisherigen ohnehin schon geringer bewerteten belegärztlichen DRG, hin zu den aktuellen Hauptabteilungs-DRG. Das zeigen auch die Entwicklungen der DRG-Bewertungsrelationen: Während sie sich nach Berechnung der OcuNet Gruppe über alle in Hauptabteilungen abrechenbaren und in den Leistungslegenden unveränderten DRG um 1,1 Prozent erhöht haben, stiegen sie in Belegabteilungen nur um 0,6 %. Damit verlieren belegärztliche DRG aus Sicht der Krankenhäuser an Attraktivität. Dies trifft Belegärztinnen und Belegärzte, auch wenn sich an ihrem Honorar nichts ändert.