Meldungen des OcuNet Verbunds
MDK-Reformgesetz
Mit dem geplanten Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) soll auch das ambulante Operieren nach § 115b SGB V gestärkt werden. Die Bundesregierung will unter anderem erreichen, dass der Katalog ambulant durchführbarer Eingriffe erweitert wird. Die Vergütung soll – wie bisher – für Vertragsärzte und Krankenhäuser einheitlich sein, jedoch nach dem Schweregrad der Fälle gewichtet werden. Dem Kabinettsentwurf zufolge müssen dabei zukünftig auch Sachkosten und spezifische Investitionen bei der Honorierung beachtet werden. OcuNet, ein verbandlicher Zusammenschluss augenmedizinischer vertragsärztlicher Zentren, begrüßt diese Reformansätze ausdrücklich. Die Korrekturen sind notwendig, weil sonst auch im vertragsärztlichen Bereich weiterhin seltener ambulant operiert wird als möglich.
Die Bundesregierung will mit dem MDK-Reformgesetz auch Anreize setzen, dass mehr ambulant operiert wird als bisher. Denn nach ihrer Überzeugung gehört Deutschland zu den Ländern, in denen im internationalen Vergleich Operationen überdurchschnittlich häufig stationär durchgeführt werden. „Wir begrüßen es, dass es einen erweiterten und auch regelmäßig fortzuschreibenden Katalog ambulant durchführbarer Operationen geben soll“, so Dr. med. Jörg Koch, Aufsichtsratsvorsitzender des OcuNet Verbunds. „Auch wir sind davon überzeugt, dass grundsätzlich mehr Operationen ambulant durchgeführt werden können.“
Ein wichtiger Grund dafür, dass das Potenzial des ambulanten Operierens in Deutschland bislang noch nicht ausgeschöpft wird, ist die unzureichende Erstattung der Sachkosten im vertragsärztlichen Bereich. „Hier fehlen bislang für viele grundsätzlich ambulant durchführbare Operationen unkomplizierte und kostendeckende Erstattungsregelungen“, erläutert der OcuNet Aufsichtsratsvorsitzende. „Deshalb muss es aktuell noch zu häufig heißen: Stationär vor ambulant. Es ist richtig und wichtig, dass der Gesetzgeber diese wichtige Kostenart endlich in den Blick nimmt.“
Die geplante Differenzierung des Operationshonorars nach Schweregraden würde nach Auffassung von OcuNet zudem den klinischen Alltag besser abbilden: Komplexere ambulante Operationen sind nicht nur zeitaufwändiger, sie verlangen auch eine höhere Qualifikation der Operateure. „Es wird bei der vorgesehenen Reform von § 115b entscheidend darauf ankommen, dass sämtliche Hu?rden fu?r das ambulante Operieren im vertragsärztlichen Bereich beseitigt werden“, ergänzt Koch. „Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), der als Honorierungsbasis angedacht ist, ist jedoch sowohl im Hinblick auf eine angemessene Honorierung der ärztlich-operativen Leistung als auch zur Differenzierung nach Schweregrad der Eingriffe in seiner jetzigen Form nicht geeignet.“
Die augenmedizinischen Zentren des OcuNet Verbunds sind im Zuge der ersten Verlagerungswelle von stationären hin zu ambulanten Operationen ab 1990 entstanden. Ihre Expertise in diesem Bereich haben sie immer weiter ausgebaut. Längst werden auch Patienten mit komplexen Krankheitsbildern ambulant-operativ behandelt. „Die großen vertragsärztlichen Zentren haben umfangreiches und langjähriges Know-how in Indikationsstellung, Ausführung und Patientenbetreuung bei ambulanten Operationen und der Organisation ambulanter Operationen“, betont Koch. „Trotzdem wird die stationäre Versorgung für uns immer ein wichtiger Baustein bleiben. Denn angesichts vieler multimorbider und oft hochbetagter Patienten ist diese im Sinne einer guten Patientenversorgung erforderlich“, betont Koch. Die im OcuNet Verbund organisierten augenmedizinischen Zentren decken als Intersektorale Facharztzentren (IFZ) durch ihre belegärztliche Tätigkeit oder andere Kooperationen mit Krankenhäusern die ganze Bandbreite der Versorgung ab.
„Rund 90 Prozent der circa 1,9 Millionen Patienten, die jährlich in einem der 18 zum OcuNet Verbund gehörenden Zentren versorgt werden, werden konservativ behandelt, etwa zehn Prozent operiert“, ergänzt Dr. Ursula Hahn, Geschäftsführerin des Verbunds. Von diesen zehn Prozent OP-Patienten würden rund 90 Prozent ambulant operiert. Die operative Versorgung umfasse dabei alle augenmedizinischen Versorgungsgebiete und Komplexitätsgrade. „Die IFZ hätten schon in der Vergangenheit gern noch mehr Patienten ambulant-operativ betreut“, so Hahn. „Doch die aktuellen Kosten- und Honorarregelungen verhindern dies. Umso wichtiger sind hier die Ansätze zu Verbesserungen im MDK-Reformgesetz.“