Meldungen des OcuNet Verbunds
Rochell: Hürden für eine Verzahnung ausräumen
Mai 2016 – Eine „intensive Kooperation“ von Niedergelassenen und Krankenhausärzten befürwortet die KBV im neuen Strategiekonzept. Dr. Ursula Hahn diskutierte darüber mit KBV-Verwaltungsdirektor Dr. Bernhard Rochell.
Wer eine hochwertige, flächendeckende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Deutschland sichern will, muss „Behandlungsmodelle mit optimierten Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung“ fördern. Diese Überzeugung vertreten Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) in einem gemeinsamen Strategiekonzept „KBV 2020 – Versorgung gemeinsam gestalten“. Die KBV-Vertreterversammlung stimmte dem Konzept im Vorfeld des jüngsten Deutschen Ärztetags Ende Mai in Hamburg zu. Aber dessen Umsetzung erfordere zukünftig „eine intensive Kooperation untereinander, mit Krankenhäusern und den Vertretern anderer Heilberufe“.
Rochell: Kooperation meint gemeinsam versorgen – nicht gegeneinander
Die Zusammenarbeit Niedergelassener mit Krankenhausärzten beschäftigt KBV und KVen seit längerem. „Wie stellen sich Vertragsärzte an der Sektorengrenze auf?“ war vor kurzem die Leitfrage einer Veranstaltung des Bundesverbands Managed Care (BMC). Dessen Projektgruppe „Ambulante Versorgungsunternehmen“ hatte Ende Februar ein Hintergrundgespräch initiiert und dazu als Gast den Verwaltungsdirektor der KBV, Dr. med. Bernhard Rochell, eingeladen. Seine Positionen erörterte er mit der Leiterin dieser BMC-Projektgruppe, Dr. rer. medic. Ursula Hahn, zugleich Geschäftsführerin der OcuNet GmbH. „Sektorenübergreifende Kooperation bedeutet nicht, dass sich stationärer und ambulanter Sektor gegenseitig Zuständigkeiten abringen und so die patientenorientierte Versorgung in den Hintergrund rückt“, umriss Rochell seine Vorstellung. Doch genau dies beobachte er momentan. Der Gesetzgeber gestehe Krankenhäusern eine immer wichtigere Rolle bei der Sicherung der Grundversorgung zu. Um eine flächendeckende, sektorenübergreifende Versorgung zu gewährleisten, sei das aber keine Lösung – schon deshalb nicht, weil der Ärztemangel in ländlichen Regionen Krankenhäuser wie Arztpraxen gleichermaßen betreffe.
Verzahnte Bedarfsplanung, verzahnte Honorartöpfe
Sinnvoller fände es Rochell, dass Vertrags- und Krankenhausärzte auf Grundlage einer gemeinsamen, sektorenübergreifenden Bedarfs- und Krankenhausplanung eng und klar abgesteckt kooperieren. Unabdingbar sei auch, die Honorarsysteme angemessen miteinander zu verzahnen. Ambulante Leistungen in Krankenhäusern würden schon heute aus dem „KV-Topf“ bezahlt. Umgekehrt müssten deshalb vor-, nach-, teil- und kurzstationäre Leistungen gleichberechtigt durch Krankenhaus- wie Vertragsärzte erbracht werden können und aus dem „Krankenhaustopf“ bezahlt werden. Dies müsse außerdem für Leistungen gelten, die aus dem stationären in den ambulanten Bereich verlagert worden seien. Der KBV-Verwaltungsdirektor hält es zudem für wichtig, dass Krankenhäusern nur dann für Patienten die Notfallversorgung aus dem „KV-Topf“ bezahlt wird, wenn deren Versorgung durch einen Vertragsarzt nicht möglich oder im Einzelfall nicht vertretbar war. Bestehende verzahnte Versorgungslösungen, wie es sie als Belegarztwesen, Praxisklinik oder neuerdings in Form der Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung (ASV) gibt, sähen sich zahlreichen Hürden gegenüber. „Die Arbeit der Belegärzte ist jedoch besonders für ländliche Regionen und kleinere Krankenhäuser unverzichtbar, um eine kostengünstige, wohnortnahe und patientenorientierte Versorgung zu gewährleisten“, sagte er. Auch sei es nicht hinnehmbar, dass stationäre Leistungen in Praxiskliniken nicht so wie in Krankenhäusern abgerechnet werden könnten.
Rochell: Konzept der Intersektoralen Zentren ist interessanter Ansatz
Das von der OcuNet Gruppe entwickelte und von Frau Hahn vorgetragene Konzept zu „Intersektoralen Zentren“ sei ein weiterer interessanter Ansatz: Von Vertragsärzten getragene große Zentren übernehmen außerhalb und innerhalb von Krankenhäusern die umfassende Verantwortung für die gesamte ambulante und stationäre Versorgung augenärztlicher Patienten.
Rochell forderte, kurzfristig tatsächlich wieder stärker nach dem Motto „ambulant vor stationär“ zu verfahren. Für die praktische Umsetzung bedürfe es aber nicht nur entsprechender Regelungen auf Gesetzesebene, sondern insbesondere einer stärkeren Kooperation auf regionaler Ebene.